Religionsunterricht in Schulen Rumäniens nur mehr auf Antrag
Der Termin für die Einschreibung der Schulkinder in den Religionsunterricht läuft diese Woche am Freitag ab. Laut dem neuen Bildungsgesetz wird in den Lehreinrichtungen Rumäniens der Religionsunterricht ab dem nächsten Schuljahr nur dann beibehalten, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte der Kinder bei der Schulbehörde hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Die Vertreter aller Kirchen wenden sich an Eltern und Erziehungsberechtigte und bitten sie, die Anforderung des rumänischen Staates zu beachten und rechtzeitig einen Antrag auf Religionsunterricht in der Schule für ihr Kind zu stellen. Da man den Glaube nicht automatisch jeder Generation vererben kann, muss man bei jeder Generation neu beginnen, den Glauben zu verkünden und die Werte des Glaubens zu übertragen, schreibt der römisch-katholische Bischof der Temeswarer Diözese Martin Roos und fügt hinzu, dass die Verantwortung dafür jetzt bei jedem von uns liegt.
Articol de Redacția Germană, 4 martie 2015, 14:50